Widerrufsrecht
Das gesetzliche Rücktrittsrecht (= Widerrufsrecht) gibt Ihnen das Recht, aus einem online abgeschlossenen Vertrag mit einem Unternehmen innerhalb von 14 Tagen auszusteigen. Sie müssen für Ihren Rücktritt keine Gründe angeben. Das Rücktrittsrecht gilt sowohl für Kaufverträge als auch für Dienstleistungsverträge.
Im Gegensatz zu Käufen und Vertragsabschlüssen im Geschäft gibt es bei online abgeschlossenen Verträgen ein gesetzliches Rücktrittsrecht (§ 11 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz). Dieses gesetzliche Rücktrittsrecht ist eine Besonderheit von Online-Bestellungen. Das Gesetz will Sie damit vor einer übereilten und uninformierten Kaufentscheidung schützen. Es gilt allerdings nur für Verträge zwischen KonsumentInnen und Unternehmen.
Um von Ihrem Vertrag zurückzutreten, müssen Sie Ihren Vertragspartner kontaktieren (per E-Mail, Online-Formular, postalisches Schreiben, Anruf,...) und den Rücktritt (= Widerruf) vom Vertrag erklären (Rücktrittserklärung oder Widerrufserklärung). Sie sollten die den Vertrag, die Bestellung oder die Mitgliedschaft, den oder die Sie widerrufen wollen, genau bezeichnen. Mit Ihrer Rücktrittserklärung wird der online abgeschlossene Vertrag aufgelöst und ist daraufhin rückgängig zu machen. Weitere Informationen zur Rückabwicklung finden Sie hier.
Das Rücktrittsrecht besteht nicht nur beim erstmaligen Vertragsabschluss. Sie können sich auch bei einer online vereinbarten Verlängerung eines befristeten Vertrages oder bei einer online vereinbarten inhaltlichen Änderung eines bestehenden Vertrags auf Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht stützen und vom verlängerten oder geänderten Vertrag zurücktreten (EBRV 89 BlgNR XXV. GP 34).